Die Ergebnisse der Feld- und Laboruntersuchungen bilden die Grundlage für die Erstellung von Baugrundgutachten. Sie enthalten im geotechnischen Untersuchungsbericht die Beschreibung des Baugrunds und die Festlegung der Bodenkenngrößen. Im geotechnischen Entwurfsbericht folgen die Ergebnisse von bodenmechanischen Berechnungen und unter Berücksichtigung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse die Vorschläge für möglichen und wirtschaftlichen Gründungsarten.
Gründungsgutachten werden erstellt für Wohngebäude, Industriebauwerke, Straßen und Brücken, Türme, Böschungen und Hänge; Gutachten für Schäden an Bauwerken und deren Sanierungen.