Das Büro
GRÜNDUNG: 1977
Inhaber: Dipl.Ing. Rolf-G. Jung
Notwendigkeit zur Erstellung eines Baugrundgutachtens
und einer ausreichenden Planung
(Recht und Haftung)
Als Bauherr sollte man sich als Erstes über den Baugrund informieren.
Eine umfassende und fachgerechte Baugrunderkundung ist für das zukünftige Bauvorhaben dringend erforderlich, um teure und unliebsame Überraschungen außen vor zulassen z.B.:
Der Architekt sollte dem Bauherrn die Einholung eines geotechnischen Berichts (Baugrundgutachtens) empfehlen. Bei schwierigen Baugrundverhältnissen oder anspruchsvollen Bauwerken ist ein solcher Bericht zwingend vorgeschrieben. Er sollte dem Bauherrn die möglichen Konsequenzen aufzeigen, die durch Unterlassung der Untersuchung aus Unkenntnis entstehen könnten.
Architekt und Tragwerksplaner (Statiker) können auch erst nach Kenntnis der angetroffenen Baugrundverhältnisse und der geotechnischen Empfehlungen bezüglich Baugrund, Grundwasser und Bodenbelastung ihre Planungen und Berechnungen durchführen.
Nur ein Ingenieur der Geotechnik kann dem Bauherrn Sicherheit geben für die technischen und wirtschaftlichen Belange seines Bauvorhabens und übernimmt somit für sein Fachgebiet die Verantwortung für Architekt und Tragwerksplaner.