Recht
Als Bauherr sollte man sich als Erstes über den Baugrund informieren.
Eine umfassende und fachgerechte Baugrunderkundung ist für das zukünftige Bauvorhaben dringend erforderlich, um teure und unliebsame Überraschungen außen vor zulassen z.B.:
Haftung
Der Architekt sollte dem Bauherrn die Einholung eines Baugrundgutachtens empfehlen.
Er sollte dem Bauherren die möglichen Konsequenzen aufzeigen, die durch Unterlassung der Untersuchung aus Unkenntnis entstehen könnten.
Der Architekt übernimmt für seine vertraglich vereinbarten Tätigkeiten die volle Haftung und gesetzliche Verpflichtung, z. B. im Bereich der Planung und Ausführung.
Der Tragwerksplaner (Statiker) kann auch erst nach Kenntnis der angetroffenen Baugrundverhältnisse vollumfänglich seine ihm zugrunde liegenden Kenntnisse bemessen.
Nur ein Ingenieur der Geotechnik kann dem Bauherrn Sicherheit geben für die technischen und wirtschaftlichen Belange seines Bauvorhabens und übernimmt somit für sein Fachgebiet die
Verantwortung für Architekt und Tragwerksplaner.
Normen